Dr. Angelika Schade, Akkreditierungsrat, Juni 2001


Fachtagung und Plenarsitzung der Konzertierten Aktion Weiterbildung (KAW)
„Qualitätsentwicklung in der Weiterbildung – politischer Handlungsbedarf"
(25./26. Juni 2001)
AG 1: Selbstevaluation/ Akkreditierung von Einrichtungen

Qualitätssicherung für Lehre und Studium durch Akkreditierung
Thesenpapier

(Zusammenfassung)

Infolge der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) vom 20. August 1998 können deutsche Hochschulen zunächst probeweise Studiengänge mit den international bekannten und anerkannten Hochschulgraden Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister einführen.

Um die Sicherung der Qualität in Lehre und Studium zu garantieren und um den Studierenden, den Arbeitgebern und den Hochschulen eine verlässliche Orientierung bei verbesserter Transparenz zu bieten, wurde durch Beschlüsse von Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Kultusministerkonferenz (KMK) der Akkreditierungsrat eingerichtet, der seine Arbeit im Juli 1999 aufgenommen hat. Unter den Prämissen Vielfalt zu ermöglichen, Qualität zu sichern und Transparenz zu schaffen, hat der Akkreditierungsrat sowohl ein Akkreditierungsverfahren für Studiengänge als auch für Agenturen entwickelt.

Dargestellt werden

· der Ablauf eines Verfahrens zur Akkreditierung von Studiengängen;

· die überfachlichen Kriterien, die für die Akkreditierung von Studiengängen heranzuziehen sind;

· die aus den bisherigen Verfahren gewonnenen Erfahrungen.

Mit der Einführung der im deutschen Hochschulsystem neuen Bachelor- und Masterstudiengänge kann die wissenschaftlichen Weiterbildung ein neues Profil gewinnen. Die Bachelor- und Masterstudiengänge eröffnen durch ihre Systematik wie auch durch ihre konzeptionelle Füllung neue Qualifizierungswege: Denkbar ist es, dass sich ein Bachelorabsolvent nach einigen Jahren der Berufstätigkeit entscheidet, zurück an die Hochschule zu gehen und sich dort in einen Masterstudiengang einzuschreiben. Es kann sein, dass es sich dabei um den „konsekutiven Teil" seines grundständigen Studiums handelt, es kann aber ebenso gut sein, dass es sich bei dem Masterstudiengang um ein Studienangebot aus einem anderen Fach, handelt.

Die Masterstudiengänge bieten demnach einen Spielraum, der auch der wissenschaftlichen Weiterbildung einen neuen Stellenwert geben wird. Wissenschaftliche Weiterbildung muss dabei die speziellen Voraussetzungen für den Wiedereinstieg eines Berufs"praktikers" in das Hochschulstudium berücksichtigen: Hinsichtlich der didaktischen Aufbereitung, sinnvoller Vermittlungsformen, die auch berufsbegleitenden Charakter haben und beispielsweise multimediale Lehr- und Lerneinheiten vorsehen sollten, muss sich wissenschaftliche Weiterbildung auf die besonderen Bedürfnisse ihrer Klientel einstellen. Diese Kriterien spielen auch bei der Akkreditierung eine Rolle.

Eine Abfrage im Hochschulkompass hat ergeben, dass 280 von 1554 weiterführenden Studiengängen in Deutschland mit dem "Master" abschließen. Diese Studiengänge werden in ganz unterschiedlichen Bereichen entwickelt, der bekannteste ist sicher der Master of Business Administration (MBA); man kann jedoch Beispiele aus quasi allen Studienbereichen finden, etwa Sozialmanagement, Bau-Projekt-Management, Angewandte Gesundheitswissenschaften etc. Von den oben genannten Masterstudiengängen ist bisher nur eine verschwindend geringe Zahl akkreditiert, weniger als 10 Weiterbildungsstudiengänge tragen das Siegel des Akkreditierungsrats. In naher Zukunft wird aber eine ganze Reihe von Weiterbildungsstudiengängen akkreditiert werden, die sich im Antragsverfahren befinden.


Dr. Angelika Schade, Qualitätssicherung für Lehre und Studium durch Akkreditierung - Thesenpapier. Online im Internet – URL: http://www.die-frankfurt.de/esprid/dokumente/doc-2001/schade01_01.htm
Dokument aus dem Internet-Service Texte Online des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung e. V. – http://www.die-frankfurt.de