„Als Sohn des Islamforschers und späteren preußischen Staatssekretärs und Kultusministers C. H. Becker am 17.5.1913 in Hamburg geboren. Rechtsanwalt mit Schwerpunkt in der Rechtsberatung für Bildungs- und Forschungsinstitutionen. 1956 zum Präsidenten des Deutschen Volkshochschulverbandes (DVV) gewählt, 1962 Direktor des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Berlin, zugleich Honorarprofessor für Soziologie des Bildungswesens an der Freien Universität. Mitglied und stellvertretender Vorsitzender der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates. Nach dem Ausscheiden als Präsident des DVV, 1974 Vorsitzender des Kuratoriums der Pädagogischen Arbeitsstelle des DVV. Bis über das 70. Lebensjahr hinaus weiterhin in zahlreichen Beratungsgremien wissenschaftlicher und kultureller Institutionen tätig, so z. B. für die Landerziehungsheime, das Goethe-Institut, verschiedene Stiftungen oder das International Institute for Educational Planning der UNESCO in Paris.

B. hat durch die Überzeugungskraft seiner Argumentation wesentlich dazu beigetragen, dass Erwachsenenbildung zu einem Thema der öffentlichen Diskussion geworden ist. Auf seine Anregung hin hat der Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen Erwachsenenbildung in seine Gutachtenreihe aufgenommen. Im Zusammenhang mit diesem Gutachten hat B. den Disput um das Verhältnis von freier und gebundener Erwachsenenbildung in klärende Bahnen gelenkt, ohne die verbindende Funktion der Volkshochschulen zu verleugnen, die als eine Einrichtung der Erwachsenenbildung 'nicht Funktion von Verkündung, nicht Funktion von Interessen und nicht Funktion von Produktion' ist, den Pluralismus in sich selbst verwirklichen muss. Mitte der 60er Jahre veranlasste B. den DVV, die Wandlung des Aufgabenverständnisses, die sich mit der 'realistischen Wende' vollzogen hatte, in einer Programmschrift zu dokumentieren. Durch seine Mitwirkung im Bildungsrat trug er entscheidend dazu bei, dass in dessen 'Strukturplan' Weiterbildung als gleichberechtigter quartärer Bildungsbereich anerkannt und eine Balance von Qualifikationslernen und Identitätslernen konzipiert wurde. Ein Bausteinsystem sollte zudem Kooperation und Transparenz gewährleisten. Zu allen Zeiten war B. darauf bedacht, die bundesrepublikanische Erwachsenenbildung für internationale Entwicklungen zu öffnen. Offenheit für das Innovative und traditionelles Kulturbewusstsein wusste er miteinander zu verbinden. Planung und Spontaneität waren für ihn kein Widerspruch. Sein treffsicherer Problemzugriff hat immer wieder erhellend und motivierend gewirkt. Er trat nachhaltig dafür ein, dass die 'Freiheit als geistige Entwicklung ... vom einzelnen vollzogen' werden muss, dass sie aber auch der materiellen Stütze bedarf.

Am Anfang seiner zahlreichen Reden zur Erwachsenenbildung stand, dass 'die Aufgabe der Erwachsenenbildung ... die Beantwortung der Not der Menschen in der modernen Gesellschaft' ist. 25 Jahre später auf dem Volkshochschultag 1981 konzentrierte sich für ihn die Reihe der Nöte, deren Überwindung er 1956 als Hauptaufgabe der Erwachsenenbildung begründet hatte, auf die Varianten der Dialektik, mit denen Menschen sich in der gegenwärtigen Situation auseinandersetzen müssen. 'Weiterbildung hat daher die doppelte Aufgabe, aufzuklären und mit den Folgen der Aufklärung fertig zu werden'."

H. Tietgens, in: Günther Wolgast, Joachim H. Knoll (Hrsg.), Biographisches Handwörterbuch der Erwachsenenbildung, Stuttgart 1986, S. 42-43

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