Rosemarie Klein, Gerhard Reutter die_logo1a.gif (1181 Byte) Januar 1999


Auswirkungen des SGB III auf die Bildungsarbeit mit Langzeitarbeitslosen oder: Die Paradoxien des SGB III

Die aktuelle Diskussion um die Neugestaltung des Arbeitsförderungsgesetztes (AFG) im Sozialgesetzbuch III (SGB III) ist durch einige Merkwürdigkeiten geprägt. Die großen Befürchtungen vor Verabschiedung des SGB III, das SGB III führe zu einem radikalen Abbau von Weiterbildungsangeboten bzw. Möglichkeiten staatlich geförderter Bschäftigung im zweiten Arbeitsmarkt, haben sich nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Viele Qualifizierungs- und Beschäftigungseinrichtungen sind ausgelastet wie nie zuvor, die Mittel der Bundesanstalt für Arbeit fließen reichlich. Die vormaligen Kritiker/innen des SGB III stehen jetzt in Regierungsverantwortung, ihre massive Kritik hat sich aufgelöst in einen leisen Ruf nach kleinen Gesetzeskorrekturen. Dabei darf nicht übersehen werden, daß eine Ursache für die derzeitige Situation noch in den Effekten des Wahlkampfes begründet ist, in dem die Zahl der ABM drastisch erhöht wurde. Ein anderer, durchgängig positiv zu bewertender Effekt ergibt sich aus dem Sofortprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, das die Bundesregierung in erstaunlicher Geschwindigkeit aufgelegt hat.

Die Diskrepanz zwischen der befriedigend erscheinenden Ist-Situation und den Intentionen des SGB III ist derzeit nur schwer öffentlich zu diskutieren, weil der Bedrohungscharakter, den das SGB III bei buchstabengetreuer Auslegung für bestimmte Zielgruppen hat, aktuell nicht sichtbar ist. Deswegen wollen wir mit diesem Beitrag aufzeigen, warum wir das SGB III in seiner jetzigen Form für keine adäquate Antwort zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit halten.

Unsere Ausführungen zum SGB III orientieren sich vor diesem Hintergrund vorrangig am Wortlaut des Gesetzes und des entsprechenden Gemeinschaftskommentars. Wir konzentrieren auf aus dem SGB III resultierende Risiken, deren Relevanz – dies sei einschränkend nochmals angemerkt - sich derzeit noch nicht eindeutig auf der Umsetzungsebene belegen lassen.

Hintergrund der Ausführungen bildet unsere Tätigkeit in der Personal- und Organisationsentwicklung bei Trägern der beruflichen Weiterbildung und in Beschäftigungs- und Qualifizierungseinrichtungen, letztere vorwiegend in den neuen Ländern. Vor diesem Hintergrund sind die Wirkungen des SGB III auf Individuen und auf die Einrichtungen im Kontext von Veränderungen des Arbeits- und Beschäftigungsmarktes, der Bildungspolitik und der Sichtweisen und Erwartungen der betroffenen Individuen zu betrachten. In diesem, die Praxis von Bildungsarbeit ausmachenden Geflecht gestaltet sich das SGB III in seinen Auswirkungen, vorsichtig formuliert, als eine Medaille mit zwei Seiten.

Ausgehend vom Grunddilemma des SGB III stellen wir 7 Paradoxien zur Diskussion, die sich bei strenger Auslegung des Gesetzestextes und seiner Kommentierung (Quelle: Luchterhand) ergeben.

Das Grunddilemma: Das SGB III negiert die Dramatik Massenarbeitslosigkeit

Massenarbeitslosigkeit ist überall Thema. Vergleicht man die Einführung des SGB und noch mehr die des renommierten Gemeinschaftskommentars mit der Fassung des ersten AFG, macht man die irritierende Entdeckung, daß ausgerechnet das Gesetz, das die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit zum Gegenstand hat, den Anschein erweckt, allzuviel habe sich an der Ausgangslage nicht verändert. In der Einführung wird darauf verwiesen, daß das AFG "idealtypische Ziele vorgab, die realiter nicht erreicht werden konnten"(Feckler in GK-SGBIII, Einführung Rz. 47). Deshalb formuliere das SGB III "realitätsnäher, indem sich die staatliche Vorsorge ein gutes Stück zurückzieht, als Versicherungsleistung ins zweite Glied tritt und vor allem die Kräfte des Arbeitsmarktes fordert, zunächst unter Nutzung ihrer Eigenverantwortung die Ressourcen auszuschöpfen und erst dann auf den Staat zurückzugreifen" (ebd.). Machen wir doch eine kleine Textinterpretation: Aufschlußreich ist u. E. die immanente Logik des Kurswechsels; es handelt sich um eine Argumentationsfigur, die, übertragen wir es mal auf andere Bereiche, etwa so funktioniert: Weil die Sozialhilfesätze den ursprünglichen Anspruch auf das Führen eines menschenwürdigen Lebens nicht mehr erfüllen, setzen wir auf die Eigenverantwortung der Betroffenen, schaffen wir die Sozialhilfe ab. Oder: Weil die Schule ihrem ursprünglichen Anspruch auf das Leben vorzubereiten, nicht mehr gerecht wird und außerdem die freie Entfaltung eines privaten Schulwesens durch die staatlichen Schulen behindert wird, schaffen wir die Schule ab.

Das SGB III suggeriert, daß bei höherer Flexibilität und Mobilität der Arbeitslosen und bei betriebsnäherer Qualifizierung die Zahl der Arbeitslosen entscheidend gesenkt werden könne. Obwohl alle ExpertInnen für die mittelfristige Zukunft eine anhaltend hohe Arbeitslosigkeit prognostizieren, und einzelne Studien sogar von einem massiven Arbeitsplatzabbau in dem als große Beschäftigungshoffung gehandelten Dienstleistungsbereich ausgehen, werden daraus kaum Konsequenzen für eine veränderte Förderpolitik gezogen. Im Gegenteil: Die einzige Beschäftigungshoffnung in den peripheren Regionen Ostdeutschlands, die Arbeit im zweiten Arbeitsmarkt, wird im Kommentar als Ausdruck von "Verwerfungen, die einer modernen Volkswirtschaft nicht gut bekommen" (Feckler in GK-SGB III §1 Rz.19), charakterisiert und diskreditiert mit der Schlußfolgerung, daß "eine Absage an einen weit ausgebauten 2. Arbeitsmarkt erteilt (wird), weil dieser dann nicht mehr nur die Brückenfunktion zum ersten Arbeitsmarkt hätte..." (ebd.), d.h.: Ein Instrument, das seiner ursprünglichen Zielsetzung aufgrund der ökonomischen Situation nicht gerecht werden kann, wird verworfen, ohne daß Alternativen aufgezeigt werden.

Das Grunddilemma des Gesetzes ist die Negierung struktureller Ursachen von Arbeitslosigkeit und die Umdefinition eines arbeitsmarktpolitischen Problems zu einem Qualifikations- und Flexibilitätsproblem - und führt dann auch konsequent zu einer Individualisierung von Arbeitslosigkeit. Es gibt zwar die rein plakative und nicht handlungswirksame Erinnerung an die besondere Verantwortung der Arbeitgeber (§1, Abs.2), bei der besonderen Verantwortung des/der Arbeitslosen wird es dann schon handfester: Von ihm/ihr wird der Nachweis der aktiven Eigenleistungen in der Arbeitsplatzsuche (§6) verlangt und mit entsprechenden Konsequenzen bei apathischem oder resignativem Verhalten gedroht - wobei, wie wir wissen, "Apathie die logische Reaktion auf das Gefühl ist, nicht gebraucht zu werden"(Sennett, 1997).

Wir sind uns bewußt, daß die notwendige Neubewertung und -verteilung von Arbeit in einem umfassenden Verständnis, das über die klassische Erwerbsarbeit hinausgeht, nicht durch ein entsprechendes Gesetz geleistet werden kann. Ein derartiges Gesetz kann die notwendige gesellschaftliche Debatte um die Zukunft der Arbeitsgesellschaft nicht antizipieren, aber: Es könnte erste Wege aufzeigen, bspw. die gesetzliche Verankerung von Sabbatzeiten, Jobrotation u.a. im europäischen Kontext realisierte Vorhaben. Irritierend ist allerdings, daß es auch im Vorfeld der SGB III-Verabschiedung im politischen Feld keine nennenswerte Auseinandersetzung über Gesellschaftsmodelle gab, die nicht mehr von der unrealistischen Vorstellung eine Gesellschaft mit Vollbeschäftigung ausgehen.

Trotz der Einsicht, daß das Vollbeschäftigungsmodell ein gesellschaftliches Auslaufmodell darstellt, wird im politischen Feld auf Wiederherstellung der ‘Erwerbsarbeit für alle’ orientiert. Man fühlt sich an Verhaltensweisen erinnert, die man aus privaten Kontexten bestens kennt. Wenn es um die Gestaltung einer zwangsläufig nur vorstellbaren Zukunft geht, werden Ähnlichkeiten zwischen zwischenmenschlichem Verhalten und dem Agierender der politischen Sphäre deutlich: Therapeuten berichten nicht selten von Paarbeziehungen, die einen Zustand erreicht haben, der eigentlich beide Beteiligten dazu bringen müßte, aus ihr auszusteigen und Alternativen zu suchen. Beiden ist bewußt, daß eine Fortsetzung der Jetztsituation sinnlos und belastend ist, trotzdem wird der Status quo aufrechterhalten. Es sind nicht die Restbestände der zarten Bande der Liebe, die den erlebten Zustand andauern lassen: es ist vielmehr die Furcht vor den Alternativen, die eher unter Aspekten der zukünftigen Bedrohungen als unter Gesichtspunkten möglicher neuer Freiheiten und Entfaltungsmöglichkeiten gedacht werden. Ähnliche Verhaltensweisen scheinen im politischen Feld abzulaufen, wenn es um Gesellschaftsentwürfe geht, die auf eine Neubewertung und -verteilung von Arbeit abzielen.

Gäbe es eine Vorstellung im politischen Feld, was die Hinnahme von Massenarbeitslosigkeit langfristig an gesellschaftlichen Erosionsprozessen erzeugt, wäre ein Prozeß der Individualisierung von Arbeitslosigkeit, wie er im SGB III versucht wird, nicht möglich. Aber in der Realität beobachten wir, mit welcher Skepsis und teils Häme auch nur bescheidenen Versuchen einer Neuorientierung begegnet wird. Die berechtigte Kritik an Teilen der Diskussion um neue Formen von Bürgerarbeit darf nicht zu einer Tabuisierung des Nachdenkens über neue Arbeit und einen neuen Arbeitsbegriff führen oder dazu, daß dies ausschließlich zur Aufgabe der aus Erwerbsarbeit Ausgegrenzten wird.

Dieses Grunddilemma, das nicht per Gesetz lösbar ist, stellt allerdings die Folie dar, auf der sich einige der im folgenden genannten Paradoxien des SGB III abbilden.

1. Paradoxie

Das SGB III führt als einziges explizit benanntes Erfolgskriterium für berufliche Weiterbildung die Reintegration, d.h. die Vermittlungsquote in den Arbeitsmarkt(§7/§8) an und postuliert zugleich die besondere Verantwortung für Langzeitarbeitslose - deren Reintegrationsquoten, das bedarf keiner näheren Erörterung, sich zwangsläufig schwieriger gestalten.

Es handelt sich hierbei zweifelsohne um die gravierendste Auswirkung des Gesetzes auf die Langzeitarbeitslosen. Das zeigt sich deutlich im Kommentar zu §10, wo es über den Einsatz der Experimentiertöpfe heißt, daß die schnelle Eingliederung bzw. Wiedereingliederung "die Antriebskraft für den Einsatz der aktiven Arbeitsförderungsinstrumente" ist. Noch deutlicher wird das Elend, wenn wir die Gemeinschaftskommentare zu §7 und zu § 8 betrachten. "Die Auswahl der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung hängt im Einzelfall entscheidend davon ab, inwieweit die intellektuelle, psychische und physische Eignung des Arbeitslosen erwarten läßt, daß das Ziel der optimalen Wiedereingliederung im ungeförderten Arbeitsmarkt erreicht werden kann. Hierzu treten... die Bereitschaft zur beruflichen Flexibilität und regionaler Mobilität". Dies erscheint zunächst ein sinnvoller Ansatz, weil er sich am Einzelfall und seinen spezifischen Voraussetzungen orientiert. Die Relativierung findet sich allerdings bereits in §8, der festlegt, daß "Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nur bei Feststellung der Notwendigkeit und der Erfolgsaussichten eingesetzt werden dürfen. Dabei wird das Kriterium des Erfolgs insoweit verschärft, als "ein Einsatz nicht erlaubt ist, wenn damit nur vorübergehend Arbeitslosigkeit vermieden wird, ohne ein weiteres länger wirkendes arbeitsmarktpolitisches Ziel anzusteuern". Die Aufgabe, längerfristige Erfolge arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen prognostizieren zu können, wird in die Verantwortung der Arbeitsämter gelegt, obwohl die letzten Jahrzehnte überdeutlich gezeigt haben, daß ein nach anarchischen Regeln funktionierender Arbeitsmarkt derartige Prognosesicherheiten gar nicht bieten kann und sich Generationen von WissenschaftlerInnen an der Bedarfsermittlung die Zähne ausgebissen haben. Übersehen wird dabei auch, daß sich die Struktur des Arbeitsmarktes gravierend verändert. Die Dreiteilung in relativ kleine Kernbelegschaften (wo Arbeitslose kaum Zugang finden) und einen Kranz von zuliefernden Firmen und abhängigen Selbständigen und der größer werdenden Zahl temporär benötigter Arbeitskräfte macht Bedarfsermittlungen und die Feststellung langfristiger Bedarfe zumindest für die beiden letztgenannten Gruppen fast unmöglich. (Abgesehen davon, daß die Arbeitsämter auch nicht über die entsprechenden personellen und materiellen Ressourcen für derartige Prognosen verfügen).

Praktische Konsequenz der Paradoxie wäre die Einteilung der Gruppen der Langzeitarbeitslosen in solche, bei denen das Vermittlungsrisiko niedriger ist und solche, bei denen das Vermittlungsrisiko hoch ist, wobei letztere kaum mehr berücksichtigt würden. Wir hätten dann eine weitere Segmentierungslinie, die zwischen den Langzeitarbeitslosen verläuft. Einerseits gäbe es die arbeitsmarktpolitisch noch relevanten Langzeitarbeitslosen, andererseits diejenigen, die nur noch unter sozialpolitischen Gesichtspunkten eine Rolle spielten. Wir hätten damit auch eine Trennlinie zwischen Regionen mit einem noch besser funktionierenden ersten Arbeitsmarkt und solchen, wo es diesen Markt kaum oder gar nicht gibt, wie etwa in verschiedenen Regionen in den neuen Ländern.

In der Praxis der Bildungsträger schlägt sich die Paradoxie teilweise bereits dadurch nieder, daß sie durch die Arbeitsverwaltung überwiegend solche Langzeitarbeitslosen zugewiesen bekommen, die sich durch ein geringeres Vermittelbarkeits-Risiko auszeichnen. Nach den Kriterien der intellektuellen, psychischen und physischen Eignung werden im Gesetz drei zentrale Eignungsbereiche benannt, die in der Folge von Langzeitarbeitslosigkeit beschädigt werden. Warum die psychischen Voraussetzungen mit der Dauer von Arbeitslosigkeit schlechter werden, warum intellektuelle Fähigkeiten mit zunehmender Dauer von Arbeitslosigkeit beschädigt werden, weil sie zum Erhalt Felder der Anwendung brauchen, warum Krankheiten Folge von Lanzeitarbeitslosigkeit sind, brauchen wir hier nicht auszuführen. Auch wenn häufig nicht (mehr) eindeutig ist, ob psychische oder physische Probleme Ursache oder Folge der Langzeitarbeitslosigkeit sind, hat die empirische Forschung ja hinreichend Belege für die zerstörende Wirkung von Langzeitarbeitslosigkeit geliefert. Eindeutig ist jedenfalls, daß für Langzeitarbeitslose das Ziel der ‘optimalen Wiedereingliederung’ am ungeförderten Arbeitsmarkt im Vergleich zu Kurzfristarbeitslosen wohl kaum ohne Mehraufwand erreicht werden kann.

In der Paradoxie zwischen Erfolgsfaktor Vermittlungsquote und Berücksichtigung von Langzeitarbeitslosen ist demzufolge die Gefahr angelegt, daß dort eingespart wird, wo es um die langfristigen Opfer der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation geht: in den abgehängten Regionen und bei den abgehängten Personen.

2. Paradoxie

Übertragung des Vermittlungserfolgs und damit Übergabe der Verantwortung für das Gelingen der Reintegration an die Träger.

Eine Mitbeteiligung der Träger ist ein prinzipiell positiv zu bewertender Ansatz, weil bei den Trägern häufig die erforderliche Betriebsnähe gegeben ist bzw. diese Nähe zu erzielen durchaus wünschenswert und sinnvoll ist. Andererseits erhebt sich doch die Frage der Zulässigkeit, den Trägern die Arbeitsplatzvermittlung aufzubürden und sie damit für die Arbeitsmarktpolitik zu instrumentalisieren. Träger stellen sich u.E. durchaus zurecht die Frage, ob es um aktive Mitwirkung oder um ein Abschieben von Verantwortung für das Gelingen von Reintegration geht. Die Geschichte der AFG-Reformen bis zum SGB III legt auch tatsächlich diese Frage nahe, denn je mehr die Bildungsarbeit nur für einen Teil der Teilnehmenden Aussicht auf Erwerbsarbeit eröffnet, desto mehr wurde den Trägern die Verantwortung übertragen, für ihre TeilnehmerInnen auch den Wiedereinstieg in Erwerbsarbeit nicht nur zu organisieren, sondern mit jetziger Reform auch zu garantieren. Wiltrud Giesecke hat im Herbst 1997 auf einer Fachkonferenz des DIE zum Thema ‘Berufliche Bildung ohne berufliche Zukunft?’ darauf hingewiesen, daß damit ein gesellschaftlicher Mißbrauch von Weiterbildung entstanden ist, der ..."jetzt z. T. dazu genutzt wird, berufliche Weiterbildung.... generell zu diskreditieren" (Giesecke 1998). Wie weit dies in der Praxis gediehen ist, kann man an den Ausführungen von Johannes Sauer (bmbf) und Erich Staudt sehen, die angesichts sinkender Reintegrationsquoten die Notwendigkeit staatlich geförderter beruflicher Weiterbildung generell in Frage stellen (Sauer 1998; Staudt 19994).

Bildungseinrichtungen werden es sich zunehmend weniger erlauben (können), Langzeitarbeitslose zu fördern. Mit dem ausschließlichen Erfolgsparameter der Vermittlungsquote wirkt eine Segmentierungslinie über die Arbeitsverwaltungen als verlängertem Arm der Legislative zu den Trägern als Exekutive. Konkret: Ein Arbeitsamt oder ein Träger beruflicher Weiterbildung, dessen Erfolg ausschließlich an Reintegrationsquoten gemessen wird, hat sehr plausible Gründe, bei der Auswahl der Bildungsteilnehmenden ‘die Guten ins Kröpfchen und die Schlechten ins Töpfchen’ zu sortieren. Die Töpfchen sind dann, langfristig gesehen, die BSHG-Maßnahmen für ArbeitslosenhilfebezieherInnen mit ergänzendem Sozialhilfebezug. Es steht zu befürchten, daß das Arbeitsamt sich mit dieser Zielorientierung an der langfristigen Ausgrenzung der Marginalisierten beteiligt und so zu einer Verschärfung der gesellschaftlichen Teilung beiträgt.

Es wäre darüber zu streiten, ob das SGB III auch eine sozialpolitische Aufgabe hat. Dessen ungeachtet hat es jedoch, wie im Gesetz postuliert, eine Verantwortung gegenüber den Langzeitarbeitslosen, der es nur gerecht werden kann, wenn es in seinen Zielebenen mehrdimensional ist. Wenn ich nur Reintegrationschancen als Kriterium anlege, dann muß ich zwingend ausgrenzen:

3. Paradoxie

Regionalisierung als Prinzip und Konsequenzen für periphere Regionen.

Die dritte Paradoxie liegt in der Regionalisierung von Arbeitsmarktpolitik verborgen und verbindet sich geradezu grotesk mit dem soeben benannten Erfolgsfaktor Reintegration. Auch die Regionalisierung ist eine Medaille mit zwei Seiten: Einerseits und das ist durchaus positiv, birgt sie die Chance der Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und höherer Flexibilität in der Konzeptionierung von kooperierenden Maßnahmen zwischen Träger und Betrieben. Dort, wo Qualifizierung mit Beschäftigung verknüpft werden, liegen ganz besondere Chancen für die Individuen, durch tätige Auseinandersetzung Stillstand und Resignation entgegenzuwirken, Potentiale zu erhalten und Kompetenzen zu fördern. Aus den Erfahrungen von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften in den neuen Ländern wissen wir um den Wert des Lernens am Arbeitsplatz, auch wenn es ‘nur’ der zweite Markt ist. Lernen hat dann einen eigenen Sinn, weil es mit der Erfahrung, Arbeit und damit einen gesellschaftlichen Platz zu haben, verkoppelt ist. Betriebsnähe durch Kooperation mit Betrieben als eine Form von Lernen an einem Arbeitsplatz kann dem Lernen einen eigenen Sinn geben.

Die Kehrseite der Medaille kommt in peripheren Regionen wie etwa dem Erzgebirge oder Vorpommern zum Tragen. Dort müßte aktive Arbeitsmarktförderung mangels Erfolgsaussichten (Reintegration wohin?) beendet werden. Das wäre die zynische, aber konsequente Umsetzung. Verstärkt wird die Reintegrationsorientierung durch den Vorrang betriebsnaher Maßnahmen vor ‘reinen Lehrgängen’. Dieser sicher sinnvolle Ansatz greift dort, wo ein entsprechender erster Arbeitsmarkt existiert. Welche Konsequenzen ergeben sich für das Arbeitsamt Anklam, Wolgast, Annaberg, alles Regionen, in denen sich der zweite Arbeitsmarkt etabliert hat und der erste weiter erodiert und in Teilen bereits vom zweiten Markt abhängig ist, so daß in einzelnen Regionen schon von Umkehrung der Marktverhältnisse geredet werden kann, eine nicht nur unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten bedenkliche Entwicklung

4. Paradoxie

Das SGB III, bildungspolitische Vorstellungen und andragogische Diskussionsstränge: Die Entgrenzung zwischen beruflicher und allgemeiner Erwachsenenbildung findet keinen Niederschlag.

Die 4. Paradoxie ergibt sich dann, wenn man das SGB III in den Kontext bildungspolitischer Vorstellungen und andragogischer Diskussionstränge zu stellen versucht. Die bildungspolitischen Diskussionen um das lebenslange Lernen postulieren in einer Konsequenz die Aufhebung der Grenzen zwischen beruflicher und allgemeiner Weiterbildung und formulieren als grundsätzliches Ziel von Weiterbildung die Kompetenzentwicklung. "Kompetenzentwicklung und persönliche Entfaltung sind nicht mehr nur Fragen der allgemeinen Bildung, sondern auch solche beruflicher und selbstorganisierter Bildung. Das europäische Weißbuch zum lebenslangen Lernen verweist darauf, daß das traditionelle Schisma zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung tendenziell keine Geltung mehr hat" (Nuissl, 1998). Die Entgrenzung zwischen beruflicher und allgemeiner Erwachsenenbildung findet im SGB III keinen Niederschlag. Ganz im Gegenteil: funktional-fachlichen Qualifizierungszielen wird eindeutig der Vorrang gegeben. Das ist um so gravierender und unverständlicher, als die bildungspolitische Diskussionslinie sich aus Veränderungen in der Arbeitswelt speist: Die Chancen für eine Beschäftigung bzw. für eine Reintegration in Erwerbsarbeit werden "neben den fachlichen Voraussetzungen maßgeblich durch Persönlichkeits- und Sozialkompetenz, Teamfähigkeit, Engagement und Einsatzbereitschaft und durch die Fähigkeit geprägt, sich schnell in neue Zusammenhänge hineindenken und Probleme zu lösen zu Können. Was auf dem zukünftigen Arbeitsmarkt zählt, ist also umfassende berufliche Kompetenz, verstanden als handlungsfähiges anwendungsbereites Wissen und Könne in der Einheit von Fach-, Sozial-, und Persönlichkeitskompetenz." (Erpenbeck/Heyse 1996).

Ein weiterer Gesichtspunkt kommt hinzu: Kompetenzentwicklung als Anforderung an Weiterbildung mit seinen, wie Rolf Arnold sie formuliert Anteilen ‘reflexiven Identitätslernens’, ist etwas grundlegend anderes als funktional-fachliche Qualifizierung. "Dieses Lernen ist zeitaufwendiger, erfordert reflektierendes Bewerten und Erproben von Varianten. Zeitdruck ist Gift für solches Lernen."(Bergmann 1998). Einen empirischen Beleg für den Faktor ‘Zeit’ als Erfolgskriterium von Weiterbildungsmaßnahmen liefert die 1998 publizierte Verbleibsuntersuchung des ABF: Sie weisen einen signifikanten Zusammenhang zwischen Maßnahmedauer und Integration in Erwerbsarbeit nach. Den größten Integrationserfolg erzielten die über 2 Jahre dauernden Bildungsmaßnahmen. Unter dem Durchschnitt lagen eindeutig die Maßnahmen, die weniger als 1 Jahr dauerten. Dieser erweiterte Gesichtspunkt beißt sich mit dem im SGB III hervorgehobenen Wirtschaftlichkeitskriterium. Faktisch wirkt hier die Wirtschaftlichkeitsorientierung in hohem Maße unwirtschaftlich. Kurzfristige fachlich-funktionale Qualifizierung vertieft die Kluft zwischen Geringqualifizierten, die weder über ein solides kognitives Fundament noch über entsprechende Schlüsselqualifikationen verfügen, und Hochqualifizierten, trägt also ungewollt zur Ausgrenzung bei mit entsprechenden volkswirtschaftlichen Folgekosten. Weiterbildung für Geringqualifizierte muß mehr beinhalten als die Vermittlung von Fachkompetenz (Baethge 1992) und braucht entsprechende Zeiträume und Ressourcen.

Was sind Auswirkungen dieser 4. Paradoxie?

  1. Sie birgt das Risiko, daß nur die traditionell arbeitenden großen Träger überleben. Die anderen, vor allem die kleinen und innovativen Träger, die sich auf den Weg gemacht haben, Berufsbildungskonzepte um den Blick auf eine Orientierung in einer neuen Gesellschaft zu erweitern, die didaktischen Fragen und Modellen zur Kompetenzentwicklung nachgehen, wo funktional-fachliche Qualifizierung mit Lebensorientierung verbunden wird, wo es um Förderung von Ich-Stärke und von Bereitschaft zu lebenslangem Lernen geht, können nicht mithalten.
  2. Bildungsträger geraten in ihren Zieldefinitionen in ein schier unauflösbares Dilemma bezüglich ihrer Leitbilder, ihrer Bildungsziele und ihrem Grundverständnis, auch einen sozialpolitischen Auftrag zu haben.

5. Paradoxie

Die Maßgaben von Wirtschaftlichkeit, Effektivität und Effizienz erschweren eine Vorbereitung auf einen modernen Arbeitsmarkt.

Wir möchten hier einen Aspekt ansprechen, der nicht nur, aber in besonderem Maße die Beschäftigungs- und Qualifizierungseinrichtungen betrifft. Rolf Dobischat hat auf der vorne erwähnten Fachtagung des DIE darauf hingewiesen, daß die Schere zwischen betrieblicher und öffentlich geförderter Weiterbildung immer weiter auseinander klafft. Die immer wieder beklagte Situation der beruflichen Weiterbildung, daß weder in der Qualifizierung noch im Beschäftigungsteil auf einen modernen ersten Arbeitsmarkt vorbereitet wird, daß veraltete Arbeitstechniken weitergegeben werden und daß damit Prozesse der Dequalifizierung verfolgt werden, hat nicht nur etwas mit fehlender Betriebsnähe oder mangelndem Interesse von Betrieben an der Zielgruppe zu tun, sondern auch etwas mit mangelnden Planungs- und Konzeptionierungsräumen und mangelhafter Sachmittelausstattung. Neue Technologien kosten Geld, die Entwicklung von Curricula braucht Zeit, beides ist nicht hinreichend gegeben, nicht passend zu den SGB III-Maßgaben von Wirtschaftlichkeit, Effekivität und Effizienz.

6. Paradoxie

Bildungsträger sind in ihrer Verantwortung und Zielorientierung gespalten zwischen den Orientierungsbedarfen der Subjekte der Bildungsarbeit und der im SGB III tendentiell angelegten Verengung auf fachlich-funktionale Qualifizierung.

Zur Konkretisierung einen Blick in die uns zugängliche Bildungspraxis: Zunehmend berichten Lehrende und Beratende aus der Arbeit mit Langzeitarbeitslosen, daß diese Aspekte ihrer spezifischen Lebenssituation und des Umgangs mit dieser Situation in die Bildungsmaßnahmen einbringen. Träger stehen zunehmend vor der Fragestellung, die funktional-fachliche Qualifizierung entsprechend um Aspekte zur Lebensorientierung zu erweitern. Das läßt auf eine Veränderung der Erwartungen der erwachsenen TeilnehmerInnen an berufliche Weiterbildung schließen. Ihre Motivation ist mit dem Glücksversprechen auf eine Reintegration in den Arbeitsmarkt alleine nicht aufrechtzuerhalten, sie fordern Lebensorientierung ein. D. h. in unseren Worten als ‘BildungsexpertInnen’: Sie fordern übergreifende Kompetenzentwicklung ein, bei der Fragen einer Vorbereitung auf Brüche in den Erwerbsbiographien und eines Arrangements im Umgang mit diskontinuierlichen Berufslebensverläufen zu zentralen Überlebensfragen werden. Wir haben es hier übrigens mit einer veränderten TeilnehmerInnen-Erwartung zu tun, die nicht nur diejenigen zum Ausdruck bringen, die zu den schwerstvermittelbaren Langzeitarbeitslosen gehören. Das SGB III ignoriert gesellschaftliche Normalitäten, die eine Kompetenz zum Umgang mit Unsicherheiten und Biographiebrüchen erfordert: "Daß Träger in ihren Bildungsmaßnahmen sich mit den persönlichen Auswirkungen diskontinuierlicher Erwerbsbiographien konfrontiert sehen, ohne dafür die adäquaten Instrumente - z. B. sozialpädagogische Begleitung - verfügbar zu haben, wird politisch billigend in Kauf genommen; auf Trägerebene soll hier wohl gesellschaftlich latent vorhandenes Konfliktpotential auf der Ebene TeilnehmerInnen - Ausbilder fast kostenneutral kompensiert werden" (Zitat Herbert Dörmann, Werkstatt Unna GmbH). Beschäftigungsfähigkeit (‘employability’) ist mehr als die Vermittlung arbeits- und berufsrelevanter Kompetenzen.

7. Paradoxie

Die Vermengung von Wirtschaftlichkeits-, Effektivitäts- und Effizienzkriterien mit halbherzig angedeuteten modernen Bildungskonzeptionen und die Verlagerung der Umsetzungsverantwortung auf die Träger.

"Im Fokus der SGB III-Gesamtlogik, mit möglichst wenig Mitteln und über möglichst kurze Maßnahmen möglichst viele Arbeitslose möglichst schnell in Betriebe zu vermitteln, führt dies auf der Ebene der konkreten Praxis vor Ort zur Gefahr einer ‘Bildung in Portionen’. Kurze = kostengünstige Maßnahmen für gut vorqualifizierte Arbeitslose, insbesondere für schon feststehende Arbeitsplätze. Diese ‘Just-in-Time’-Bildung grenzt direkt die Personengruppen aus, die ohnehin die schlechteren Ausgangschancen am Arbeitsmarkt vorfinden..., das Konzept einer ‘Bildung auf Vorrat’, die auch der subjektiven und nicht nur der betrieblichen Dimension Rechnung trägt, wird damit vollends obsolet" (Zitat Herbert Dörmann, Werkstatt Unna GmbH).

Der §91 des SGB III schreibt Neuregelungen fest, die modularisierte Maßnahmekonzeptionen und Teilanerkennung von Bildungsabschnitten ermöglichen. Diese Neuregelung korrespondiert vom Grundsatz her durchaus mit den bereits explizierten bildungspolitischen Vorstellungen und ist auch aus Trägersicht zunächst positiv zu bewerten. Modularisierung, so wie sie in der Fachdiskussion und in Modellprojekten angestrebt wird (z. B. in dem Modellprojekt der Neue Arbeit Saar gGmbH) eröffnet den Leitprinzipien von Individualisierung und Flexibilisierung von Bildung neue Räume und erlaubt flexible Zuschnitte auf bildungsfernere oder auch lernungewohnte Teilnehmende.

Die Paradoxie entsteht für Träger nun auf zwei Ebenen:

  1. Modularisierte Bildungskonzepte brauchen einen hohen Entwicklungs- und Planungsraum und es ist m. E. einer Diskussion wert, inwieweit das Postulieren moderner Bildungskonzeptionen im SGB III korrespondiert mit einer fiskalischen Würdigung der zu erbringenden Entwicklungsleistungen. (Gravierender noch wird sich wohl das Fehlen einer Definition des Begriffs ‘Module’ auswirken.)
  2. Wenn wir den § 91 verbinden mit den in § 86 angelegten Ausführungen zu Lernmethoden, dann finden - und das ist neu im SGB III - Selbstlernprogramme und Medien als integrative Bestandteile von Maßnahmekonzeptionen und ihrer Umsetzung Berücksichtigung. Das ist fortschrittlich, weil es die Frage ggf. sich verändernder Lernwege und -stile von Subjekten anspricht, allein aus Trägersicht sind hier im SGB III ‘große Worte gelassen niedergeschrieben’. Es gilt, wie bei der o.a. Modularisierung, daß wir aus der Praxis der Bildungsarbeit mit Langzeitarbeitslosen - und nicht nur mit ihnen - wissen, daß die hinter Modularisierung, Individualisierung, Flexibilisierung, Selbststeuerung stehenden Anforderungen an ein anderes ‘Lern- und Lehrverständnis’ sich wiederum mit dem Faktor Zeit beißen. Nicht nur die Organisation solcher Bildungsprozesse, auch ihre Implementierung in das Selbstverständnis von Lehrenden und Lernenden bedarf eigener Anstrengungen, die ausschließlich über Modelle einer Mischfinanzierung reelle Umsetzungschancen haben. Wir erwähnen nur am Rande die erforderlichen Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung.

Insgesamt ist also auch für das Feld innovativer Bildungskonzepte und Gestaltungselemente zu konstatieren: Es handelt sich im SGB III um eine paradoxe Vermengung von Wirtschaftlichkeits-, Effektivitäts- und Effizienzkriterien mit halbherzig angedeuteten modernen Bildungskonzeptionen, wobei die Umsetzung letzterer ausschließlich in die Verantwortung der Träger abgelegt ist.


Rosemarie Klein, Gerhard Reutter: Auswirkungen des SGB III auf die Bildungsarbeit mit Langzeitarbeitslosen oder: Die Paradoxien des SGB III. Online im Internet – URL: http://www.die-frankfurt.de/esprid/dokumente/doc-1999/klein-reutter99_01.htm
Dokument aus dem Internet-Service des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung e. V. – http://www.die-frankfurt.de/esprid